Aktive Wehr

Mit dem freiwilligen Zusammenschluß einiger Bobinger Bürger zu einer Ortsfeuerwehr im Jahre 1871 entstand zugleich auch der „Verein Freiwillige Feuerwehr Bobingen“. Ab diesem Zeitpunkt kümmerte sich der Verein um alle Angelegenheiten der Feuerwehr:  Die Bereitstellung und Ausbildung von Personal, die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Sicherstellung ausreichender Gelder für den Feuerschutz, Förderung des Zusammenhalts und des dörflichen Miteinanders. Der Feuerwehrverein war damit für lange Zeit der alleinverantwortliche Träger des Brandschutzes in der Gemeinde.

Mit Inkrafttreten des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Anfang der 1980er-Jahre wurde diese Regelung aufgelöst und die Feuerwehren wurden in 2 jeweils rechtlich selbstständige Körperschaften mit gleicher Bezeichnung aufgeteilt.

Die eine Körperschaft  „Freiwillige Feuerwehr Bobingen“ wurde eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde und ist seitdem für den abwehrenden Brandschutz zuständig und muß somit von der Gemeinde aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten werden. Hierunter fällt auch die Ausbildung der aktiven Feuerwehrleute.

Die andere Körperschaft „Freiwillige Feuerwehr Bobingen“ wurde in den Verein „Freiwillige Feuerwehr Bobingen“ mit eigener Satzung umgewandelt . Gemäß dieser Satzung besteht der Zweck des Vereins in der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Bobingen, insbesondere in der Werbung und dem Stellen von Einsatzkräften für den aktiven Feuerwehrdienst.  Darüber hinaus kümmert sich der Verein um die Pflege des kameradschaftlichen Miteinanders, Durchführung von Veranstaltungen/Festen und unterstützt bei Bedarf Anschaffungen für die Feuerwehr. Da der Feuerwehrverein ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann er für Zuwendungen Dritter an den Vereinsteuerlich wirksame Spendenbescheinigungen ausstellen.

Mitglied im Verein der Freiwilligen Feuerwehr Bobingen kann satzungsgemäß jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Es gibt 4 mögliche Arten einer Mitgliedschaft:

-Aktive Mitgliedschaft

-Passive Mitgliedschaft

-Fördermitgliedschaft

-Ehrenmitgliedschaft

Aktives Mitglied im Verein wird automatisch jede Person, die in die Feuerwehr eintritt und aktiven Feuerwehrdienst leistet.

Passive Mitglieder sind Personen, die ihren aktiven Feuerwehrdienst beendet haben, aber trotzdem Mitglied im Verein bleiben wollen.

Fördernde Mitglieder sind Personen, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten können oder wollen, die Aufgaben des Vereins aber mit einem finanziellen Förderbeitrag unterstützen möchten.

Zum Ehrenmitglied wird man seitens der Vereinsführung für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen ernannt.

Geführt wird der Verein durch eine Vorstandschaft, die sich wie folgt zusammensetzt:

1. Vorsitzender (durch Wahl)

2. Vorsitzender (durch Wahl)

Schriftführer (durch Wahl)

Kassierer (durch Wahl)

Beisitzer (aktuell 3 Stück, durch Wahl)

Kommandant (durch Funktion)

Weitere Führungsdienstgrade der aktiven Wehr (durch Funktion)

Die gewählten Mitglieder der Vorstandschaft müssen alle 3 Jahre neu gewählt werden.

Wie vorher bereits erwähnt, kümmert sich der Verein neben dem Werben und Stellen des Personals für die aktive Wehr schwerpunktmäßig auch um die Kameradschaftspflege und um die Organisation von Ausflügen und Festen, als Beispiele sind einige regelmäßige Vereinsaktivitäten nachfolgend aufgeführt:

- Jahreshauptversammlung (zugleich Dienstversammlung der aktiven Wehr)

- Faschingsball gemeinsam mit der Kolpingsfamilie

- Besichtigung eines Betriebes im Rahmen der Lehrfahrt

- Floriansmesse

- Kameradschaftsabend

- Grillfest im Herbst als Dankeschön für alle Aktiven und deren Ehefrauen/Partnerinnen für den unterjährigen Übungs- und Einsatzdienst

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